AGB & Hausordnung
Stand 13.06.2020
Vertragsbeziehungen, Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung
1. Bei den Filmnächten Dortnund finden Veranstaltungen der Neovaude GmbH als "Eigenveranstaltungen" und Veranstaltungen Dritter, als "Fremdveranstaltungen", statt. Ein auf jedem Ticket enthaltener Aufdruck zur Identität des/der Veranstalters:in weist aus, ob es sich um eine Veranstaltung der Neovaude GmbH (nachfolgend: „Neovaude GmbH“ oder „Inhaber:in des Hausrechts“) oder um die Veranstaltung eines/r Dritten (nachfolgend: „Veranstalter:in“) handelt. Nur bei Eigenveranstaltungen kommt eine umfassende Vertragsbeziehung zwischen Besucher:innen und der Neovaude GmbH zustande.
Bei Fremdveranstaltungen wird eine Vertragsbeziehung zwischen Besucher:innen und dem/der jeweiligen Veranstalter:in begründet. Mit dem Kauf des Tickets erworbene Rechte und Pflichten bezüglich der Veranstaltung bestehen deshalb ausschließlich innerhalb dieses Vertragsverhältnisses. Daraus folgt, dass sämtliche Ansprüche des/der Besuchers:in bezüglich der Veranstaltung, deren Gestaltung oder im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch gegen den/die Veranstalter:in zu richten sind. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche im Zusammenhang mit Ausfall /Absage der Veranstaltung, Termin- oder Programmänderungen, Umbesetzungen sowie Fehlern oder Mängeln bei der Sitzplatzzuordnung.
1.2 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Eigenveranstaltungen der Neovaude GmbH und den Veranstaltungsbesucher:innen (nachfolgend: „Besucher:in“).
Die nachfolgende Hausordnung findet Anwendung auf sämtliche Eigen- und Fremdveranstaltungen der Filmnächte Dortmund. Sie gilt für sämtliche Film-, Konzert- bzw. Veranstaltungsbesucher:innen der Filmnächte Dortmund.
1.3 Die AGB und die Hausordnung gelten als vertraglich vereinbart bei Erwerb von Tickets durch direkten Kauf an der Tageskasse / Abendkasse der Filmnächte Dortmund, bei Bestellung im Internet über www.rausgegangen.de.
1.4 Erfolgt der Kartenerwerb im Vorverkauf über Vorverkaufsstellen, sind zusätzlich deren AGB für den Kartenverkauf zu beachten.
1.5
Tickets
Tickets werden am Eingang zur Veranstaltung geprüft. Ausschließlich über autorisierte Vertriebskanäle gekaufte Tickets sind gültig. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt. Tickets sind vor Feuchtigkeit, Schmutz, Beschädigung sowie mechanischen oder optischen Einwirkungen etc. zu schützen. Sofern das Ticket beim Zutritt nicht eingezogen wird, ist es bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.
2. Absage von Veranstaltungen, Rückgaberecht / Annullierung von Kinotickets
Erworbene Tickets werden nicht erstattet oder umgetauscht, sofern nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
Grundsätzlich sind Regen oder kühles Wetter keine Gründe für die Absage von Veranstaltungen.
2.2 Eine Veranstaltung kann bei amtlichen Unwetterwarnungen, im Katastrophenfall oder aufgrund technischer Havarien abgesagt werden. In diesem Fall (darunter zählen keine Unterbrechungen bis zu 30 Minuten) werden erworbene Kinotickets erstattet. Ist der Film bereits um mehr als die Hälfte abgespielt worden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
3. Jugendschutz und Altersgrenzen
Es gilt das Jugendschutzgesetz. Die Neovaude GmbH und dessen beauftragte Dienstkräfte, Vertreter:innen sowie der Ordnungsdienst sind angewiesen, die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren. Jugendlichen unter 16 Jahren wird nur mit einer erwachsenen Begleitperson im Sinne des Jugendschutzgesetzes Zutritt zum Gelände der Filmnächte Dortmund gewährt.
Aufgrund des nächtlichen Beginns der Filmveranstaltungen werden Besucher:innen unter 18 Jahren oder Jugendliche / Kinder ausschließlich in Begleitung erziehungsberechtigter Personen eingelassen. Die FSK-Angabe (freiwillige Selbstkontrolle) gibt dabei Aufschluss, für welches Alter der jeweilige Film freigegeben ist. Es gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Hinweise zur Erziehungsbeauftragung findest du hier.
Die Jugendschutzbeauftrage der Neovaude GmbH (gemäß § 7 Abs. 1 JMStV neu) ist: Frau Gundula Beck (kino@neovaude.com)
4. Haftung
Die Haftung der neovaude GmbH für Sach- und Vermögensschäden, die ein/e Besucher:in auf Grund einer Pflichtverletzung der Neovaude GmbH erleidet, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Vertragspartner:in regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet die Neovaude GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen auch bei einer Pflichtverletzung, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Neovaude GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (insbesondere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen).
5. Datenschutz
Soweit die neovaude GmbH persönliche Daten von Besucher:innen erhält, werden diese entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Externe Dienstleister:innen und Vertragspartner:innen, die im Auftrag der Neovaude GmbH persönliche Daten von Besucher:innen nutzen (z.B. im Rahmen des Kartenverkaufs / Kartenvorverkaufs) sind ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.
6. Ton- und Bildaufzeichnungen
Die Neovaude GmbH darf bei Veranstaltungen auf dem Gelände der Filmnächte Dortmund Fotoaufnahmen und Bildaufzeichnungen zu Dokumentations- und PR-Zwecken (Print und Online-Bereich) erstellen (lassen). Print- /Online- /Fernsehmedien werden solche Aufnahmen /Aufzeichnungen und Übertragungen ausschließlich nach vorheriger Anmeldung/ Absprache mit dem/der Veranstalter:in gestatten. Die Veröffentlichung der Bildaufnahmen von Veranstaltungsbesucher:innen ist auch ohne deren Einverständnis rechtlich zulässig (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG).
7. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
Auf Streitigkeiten aus dem Besuch der Veranstaltung oder im Zusammenhang mit diesem findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Erfüllungsort für Lieferung von Waren und für die Zahlung ist der Sitz der Neovaude GmbH, Dortmund.
8. Schlussbestimmungen
Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
Hausordnung der Filmnächte Dortmund
Mit Betreten des räumlichen Geltungsbereiches der Hausordnung erkennen die Besucher:innen der Filmnächte Dortmund der Hausordnung der Filmnächte Dortmund an.
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel – Wie waren deine Filmnächte 2026?
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH, Leipziger Str. 58, 01127 Dresden, nachfolgend „Filmnächte“ genannt.
2. Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel findet im Rahmen der Besucherbefragung „Wie waren deine Filmnächte 2026?“ statt.
Das Gewinnspiel beginnt am 02.09.2026, 11 Uhr und endet am 23.09.2026, 13 Uhr.
Teilnahmen außerhalb dieses Zeitraums werden nicht berücksichtigt.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.
4. Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das Ausfüllen der Besucherbefragung „Wie waren deine Filmnächte 2026?“ und die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse für die Gewinnspielteilnahme.
Jede Person darf einmal teilnehmen.
Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung gebunden.
5. Gewinn
Unter allen gültigen Teilnahmen werden 5 × 25 € Filmnächte Wertgutscheine verlost.
Pro Gewinner wird ein Gutschein im Wert von 25 € vergeben.
Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Für die Einlösung der Gutscheine gelten die jeweils gültigen Gutscheinbedingungen der Filmnächte.
6. Auswahl & Benachrichtigung
Die Auswahl der Gewinner erfolgt per Zufallsprinzip durch das Filmnächte-Team nach Ende des Teilnahmezeitraums.
Die Gewinner werden über die im Rahmen der Gewinnspielteilnahme angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt.
Erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Versand der Gewinnbenachrichtigung keine Rückmeldung, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und der Gewinn kann neu vergeben werden.
7. Datenschutz
Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verwendet.
Die für die Gewinnspielteilnahme angegebene E-Mail-Adresse wird insbesondere zur Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner verwendet und nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Eine Verwendung der Daten für Newsletter- oder andere Werbezwecke erfolgt nur, sofern hierfür eine gesonderte Einwilligung erteilt wurde.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung der Filmnächte.
8. Sonstiges
Die Filmnächte behalten sich vor, Teilnehmer bei Manipulationsversuchen, falschen Angaben oder Mehrfachteilnahmen vom Gewinnspiel auszuschließen.
Die Filmnächte behalten sich außerdem vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden oder anzupassen, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
Der Rechtsweg hinsichtlich der Durchführung der Auslosung ist ausgeschlossen.